Sie können in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Medicare kommen zu Ihnen. Egal ob Sie mehrmals täglich oder nur einmal pro Woche Hilfe benötigen, wir sind immer für Sie da. An 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr.
Im Erstgespräch ermitteln wir gemeinsam den bestehenden Pflegebedarf und beraten Sie zu den Leistungen der Pflegekasse.
Unserer Pflegedienst verfügt über geschulte Mitarbeiter mit langjähriger Erfahrung in der häuslichen Pflege.
Wir organisieren die Betreuung und Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen in deren eigenen Wohnung. Dabei orientieren wir uns an den
individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Pflegebedürftigen unter Einbeziehung von Angehörigen und dem sozialen Umfeld.
Neben unserer pflegerischen Tätigkeit verstehen wir uns als Ansprechpartner für alle Fragen, die im Zusammenhang mit der häuslichen Pflege auftreten können.
Auch für die
Pflegeberatung nach §37.3 des SGB stehen wir ihnen jederzeit zur Verfügung.
Unserer Pflegedienst ist Vertragspartner aller Krankenkassen und Pflegekassen.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
(Leistungen nach SGB XI)
K 1 Kleine Morgen-/Abendtoilette
1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
2. An-/Auskleiden
3. Teilwaschen
4. Mund- und Zahnpflege
5. Kämmen
6. Rasieren
Punkte pro Einsatz: 270
K 2 Kleine Morgen-/Abendtoilette
1. An- und Auskleiden
2. Teilwaschen
3. Mund- und Zahnpflege
4. Kämmen
5. Rasieren
Punkte pro Einsatz: 230
K 3 Große Morgen-/Abendtoilette
1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
2. An- /Auskleiden
3. Waschen/Duschen/Baden
4. Rasieren
5. Mund- und Zahnpflege
6. Kämmen
Punkte pro Einsatz: 440
K 4 Große Morgen-/Abendtoilette
1. An-/Auskleiden
2. Waschen/Duschen/Baden
3. Rasieren
4. Mund- und Zahnpflege
5. Kämmen
Punkte pro Einsatz: 380
K 5 Positionierung / Lagerung
1. Lagerung/Positionierung
2. innerhalb und außerhalb des Bettes
Punkte pro Einsatz: 120
K 6 Gezielte Mobilisation
1. Sitz-, Geh- und Stehübungen
2. Hilfen bei der Fortbewegung
3. Bewegungsübungen
Punkte pro Einsatz: 270
K 7 Kleine Mobilisation
1. Kleine Unterstützung der Beweglichkeit
2. Mobilisierende Transferleistungen
Punkte pro Einsatz: 120
K 8 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
1. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
2. Hilfe beim Essen und Trinken
3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
Punkte pro Einsatz: 270
K 9 Hilfe bei der Zwischenmahlzeit
1. Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
2. Hilfe beim Essen und Trinken
3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
Punkte pro Einsatz: 100
K 10 Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
1. Aufbereitung der Sondennahrung
2. Fachgerechte Lagerung
3. Verabreichung der Sondenkost
Punkte pro Einsatz: 200
K 11 Unterstützung bei Ausscheidungen
1. An-/Auskleideng
2. Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- / Darmentleerung
3. Teilwascheng
Punkte pro Einsatz: 120
Neben LK 1-4 nur abrechenbar, wenn Teilleistungen mehr als einmal erbracht werden.
K 12 Kleine Unterstützung bei Ausscheidunge
1. Hilfen/Unterstützung bei der Blasen- / Darmentleerung
Der Leistungskomplex 8a kann auch während LK 1-4 abgerechnet werden
Punkte pro Einsatz: 60
K 13 Hilfestellung beim Verlassen der Wohnun
1. An-/Auskleiden
oder Wiederaufsuchen der Wohnung
2. Treppensteigen
Punkte pro Einsatz: 120
K 14 Bekleidungswechsel / Austehen / Zubettgehe
1. Hilfe beim Bekleidungswechsel
2. Hilfe beim Austehen / Zubettgehen
Punkte pro Einsatz: 150
Hilfen zur Haushaltsführung
H 1 Reinigung der Wohnung
1. Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereiches
2. Trennung und Entsorgung des Abfalls nach Bedarf
Punkte pro Tag: 100
Max. wenn = 7 Tagen/Woche: 700
Max. wenn < 7 Tagen/Woche: 600
H 2 Wechseln der Wäsche und Kleidung
1. Wechseln der Wäsche
2. Pflege der Wäsche und Kleidung
3. Einräumen der Wäsche
Punkte pro Tag: 50
Max. wenn = 7 Tagen/Woche: 350
Max. wenn < 7 Tagen/Woche: 300
H 3 Wechseln der Bettwäsche
Vollständiges Ab- und Beziehen der Bettwäsche
Nicht neben H2 abrechenbar.
Punkte pro Einsatz: 55
H 4 Einkaufen
1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplans.
2. Das Einkaufen von Lebensmitteln, sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung.
3. Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung/Vorratsschrank.
Punkte pro Tag: 60
Max. wenn = 7 Tagen/Woche: 420
Max. wenn < 7 Tagen/Woche: 360
H 5 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht Essen auf Rädern)
1. Kochen
2. Spülen
3. Reinigen des Arbeitsbereiches
Punkte pro Einsatz: 270
H 6 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
1. Zubereitung
2. Spülen
3. Reinigen des Arbeitsbereiches
1. und 2. Einsatz pro Tag: 80
Beim 3. Einsatz pro Tag (nur bei Essen auf Rädern): 60
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
B 1 Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Unterstützung oder sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld
Punkte pro Einsatz: 500
auch mehrfach täglich abrechenbar
B 2 Kleine Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Unterstützung oder sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld
Punkte pro Einsatz: 150
auch mehrfach täglich abrechenbar
Prozessbezogene Pflegemaßnahmen
P 1 Aufnahmeprozess
z.B. Informationssammlung Pflegeplanung
Punkte pro Einsatz: 120
P 2 Folgebesuch zur Aktualisierung der Pflege
1. Überarbeitung der Informationssammlung
2. Aktualisierung/Überarbeitung der Pflegeplanung
Punkte pro Einsatz: 600
P 3 Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
1. Beratung
2. Hilfestellung
3. Kurzmitteilung
Punkte pro Einsatz: 1050
P 4 Gezielte Förderung der Selbständigkeit
Geplante Maßnahmen zur Stärkung der Selbständigkeit
bei Körperpflege, Alltag, Hauswirtschaft
stets mit Grund-LK gemeinsam zu buchen
Punkte pro Einsatz: 270
P 5 Einsatz für unvorhergesehene Bedarfe
1. Geplanter Einsatz nicht möglich
2. Andere Leistungen spontan nötig
3. Dokumentation
Punkte pro Einsatz: 660
P 6 Sicherheitsbesuch
Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund
- zur Wahrnehmung der Selbstversorgungskompetenz
- um emotionale Sicherheit zu geben
Punkte pro Einsatz: 150
Zu der Vergütung kommt noch eine Einsatzpauschale. Die Einsatzpauschale ist maximal dreimal täglich abrechenbar.
Einsatzpauschale 4,49€
An Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht von 22:00 bis 6:00 Uhr wird ein 10%iger Zuschlag auf die Gesamtvergütung erhoben.
In Zusammenarbeit mit den behandelnden Hausärzten übernehmen wir behandlungspflegerische Maßnahmen.
Leistungen Behandlungspflege
gemäß SGB V (gesetzliche Krankenversicherung)
- Medikamentenüberwachung:
- Richten von ärztlich verordneten Medikamenten, Richten einer Medikamentenbox
- Medikamentengabe
- Injektionen: intramuskulär (i. m.) und subkutuan (s. c.), z. B. Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
- Insulin-Gabe
- Kontrolle von Blutzucker, Blutdruck, Puls, Temperatur
- Gabe von Augentropfen und -salbe
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Kompressionsverbände
- Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
- An- und Ablegen von Bandagen und Orthese
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Decubitusversorgung / -behandlung
- Porternährung (über dauerhaften zentralvenöser Katheter)
- Versorgung von Pleuradrainagen
- Katheterpflege / Dauerkatheterwechsel
- Versorgung eines suprapubischen Blasenkatheters
- Versorgung bei einer Ernährungssonde (PEG)
- Stomabehandlung
- Tracheostomaversorgung (Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase)
- Inhalation
- Durchführung Symptomkontrollen bei Palliativpatienten
Wer pflegt mich, wenn meine Pflegeperson im Urlaub oder krank ist?
Wenn die pflegende Person verhindert ist oder Urlaub macht, besteht Anspruch auf eine Pflegevertretung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 von bis zu sechs Wochen im Jahr (
§ 39 SGB XI).
Dieser Anspruch besteht nicht sofort nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern erst nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat (Vorpflegezeit).
Für eine Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst stehen dem Pflegebedürftigen bis zu 1612 € pro Jahr zu. Diese Summe gilt für alle Pflegegrade.
Auch bei einer Ersatzpflege durch entferntere Verwandte oder Personen aus der Nachbarschaft können bis zu 1612 Euro in Anspruch genommen werden.
Wird während der Verhinderungspflege weiterhin Pflegegeld gezahlt?
Ja. Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt
Wer muss und kann Beratungseinsätze in Anspruch nehmen?
Wenn Angehörige ohne Unterstützung durch professionelle Pflegekräfte pflegen, die Pflegebedürftigen also nur das Pflegegeld beziehen, sind sie dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen für sie kostenfreien Pflegeeinsatz durch eine zugelassenen Pflegedienst abzurufen.
Diese Beratungseinsätze dienen der Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege.
Bei diesen Terminen werden die Pflegenden von den Pflegefachkräften umfassend beraten. Bei Pflegeproblemen wird gemeinsam überlegt, wie Abhilfe geschaffen werden kann. Wenn die Pflegefachkraft beispielsweise eine gesundheitliche Überforderung der Pflegeperson feststellt, kann sie durch Hinweise auf Pflegekurse, die Möglichkeiten einer Tagespflege oder auf die Inanspruchnahme von Sachleistungen Möglichkeiten zur Entlastung der Pflegeperson aufzeigen.
Die regelmäßigen Besuchstermine durch ausgebildete Pflegefachkräfte sind als „Mitwirkungspflicht“ des Pflegebedürftigen vorgeschrieben. Sie müssen gegenüber der Pflegekasse nachgewiesen werden.
Werden die Einsätze abgelehnt bzw. vom Pflegebedürftigen nicht nachgewiesen, kann das Pflegegeld gekürzt oder bei anhaltender Verweigerung sogar ganz gestrichen werden.
Wie oft muss der Beratungseinsatz angefordert werden?
Bei Pflegegrad 2 und 3 muss der Beratungseinsatz mindestens einmal halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 mindestens einmal vierteljährlich abgefordert werden. Die Kosten trägt die Pflegeversicherung.
Falls Sie diesen Einsatz benötigen, rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren.
Unser ambulanter Pflegedienst bietet Ihnen Schulungen und Pflegeberatungen für pflegende Angehörige an
Schulung in häuslicher Umgebung
nach §45 SGB XI
Sie als pflegende Angehörige sind die wichtigsten Personen in der ambulanten Pflege. Ohne Ihre Leistung wäre die Versorgung Ihrer Lieben nicht gewährleistet und ohne Ihre Zuneigung würde die notwendige Wärme in deren Leben fehlen.
Gerne würden wir mit Ihnen unser Wissen und unsere Erfahrung auf diesem Gebiet teilen und Ihnen Tipps und wichtige Hinweise geben, wie Sie im Alltag mit der Pflegesituation besser zurechtkommen und mit Ihren Kräften haushalten. Dabei gehen wir gerne auf Ihre ganz individuelle Situation, das vorhandene Krankheitsbild und Ihre persönliche Wohnumgebung ein und haben ein offenes Ohr für Ihre Nöte.
Wenn Sie diese Pflegeschulung/-beratung dieses Jahr noch nicht in Anspruch genommen haben, so werden die Kosten für diesen individuellen Termin, für den wir uns bis zu zwei Stunden für Ihre Belange Zeit nehmen, von der Pflegekasse übernommen.
Unser Angebot umfasst unter anderem folgende Themenstellungen:
- Informationen zu Entlastungsleitungen
- Vertiefung von Kenntnissen Ihrer Pflegetätigkeit
- Sturzvermeidung
- Prophylaxen
- Umgang mit psychischen und physischen Krankheitsbildern
- Schonende Lagerung- und Hebetechniken
- Hygiene und Hautpflege
- Korrekter Gebrauch von Hilfsmitteln
- gesunde Ernährung